1. doppelherz.de
  2. Gesundheitsratgeber
  3. Lebensmittelzusatzstoffe

Diese Zusatzstoffe werden in der Zutatenliste von Lebensmittel aufgeführt und können mit dem wissenschaftlichem Namen oder aber einer „E-Nummer“ angegeben werden. Das Verbotsprinzip für Lebensmittelzusatzstoffe gibt vor, dass Stoffe, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, nicht verwendet werden dürfen.

Was ist die E-Nummer?

Um die verschiedenen Zusatzstoffe in der Europäischen Union zu ordnen und die Zusatzstoffvorschriften auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, wurden die
„E-Nummern" eingeführt, die in allen Ländern der Europäischen Union (EU) gelten.
Jeder Zusatzstoff ist einer Kategorie zugeordnet.

Was ist die E-Nummer?

- E-100 bis 199 (Farbstoffe)
- E-200 bis 299 (Konservierungsstoffe)
- E-300 bis 321 (Antioxidantien)
- E-322 bis 399 (Säuerungsmittel)
- E-400 bis 429 (Gelier-, Verdickungs- und Feuchthaltemittel)
- E-430 bis 499 (Emulgatoren)
- E-500 bis 949 (Verschiedene Zusatzstoffe)
- E-950 bis 1518 (Süßstoffe)

Die von Doppelherz in manchen Produkten verwendeten unbedenklichen Farbstoffe, haben wir als Lichtschutz der empfindlichen Inhaltsstoffe eingesetzt.

Arzneimittel- und Lebensmittelfarbstoffe dürfen in Deutschland nur eingesetzt werden, nachdem ihre Sicherheit über viele Jahre durch umfassende Untersuchungen nachgewiesen wurde.