Viele Eltern fühlen sich im Laufe der Schwangerschaft zunehmend überfordert. Spätestens wenn man an die Zeit nach der Geburt denkt, kommen Zweifel auf, ob man den bevorstehenden Herausforderungen gewachsen ist. Ein großer Vorteil bei der Bewältigung der Aufgaben hierzulande sind die zahlreichen Unterstützungen von Seiten des deutschen Staates, die einem den Einstieg in die Elternrolle erleichtern sollen. Der Nachteil der Hilfeleistung liegt allerdings darin, dass die Bürger zum Teil nur unzureichend darüber informiert sind, welche Hilfen ihnen zu welchem Zeitpunkt zustehen und wo sie diese beantragen können.
Einige der angebotenen Leistungen haben beispielsweise einen strikten Abgabetermin für die Beantragung. Wer diesen nicht einhält oder seinen Antrag möglicherweise unvollständig abgibt, kann die Leistungen nicht mehr rückwirkend geltend machen.
Um bei der Vielzahl an Hilfestellungen auf dem aktuellen Stand zu bleiben, erfordert es viel Zeit und Energie: Zwei Dinge, die besonders in der Schwangerschaft nur begrenzt zur Verfügung stehen. An dieser Stelle setzt der umfassende Ämterfahrplan an. Dieser enthält alle für Eltern relevanten Leistungen und Pflichten, die während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt eine Rolle spielen. Zusätzlich sind zu jeder Leistung die Voraussetzungen an die Person, der optimale Zeitraum sowie der zugehörige Ort bzw. das Amt, das für die Beantragung zuständig ist, enthalten.
Sofern Dokumente dem Antrag beigelegt werden müssen, ist dies ebenfalls erwähnt. Unterteilt ist die Tabelle chronologisch, in die Zeit vor und nach der Geburt. Die gefetteten Punkte sind die Leistungen, welche nur der sozial schwächeren Bevölkerung (i.d.R. sind damit Hartz IV Empfänger gemeint) zustehen. Vereinzelt können diese auch von Studenten in Anspruch genommen werden. Sollte dies der Fall sein, ist es jedoch nochmal explizit in den Anforderungen an die Person erwähnt.
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Zum Abschluss bleibt zu sagen, dass bis auf einige Ausnahmen, wie beispielsweise die Erstellung einer Geburtsurkunde oder die Anmeldung bei der Versicherung, nur wenige verpflichtende Elemente enthalten sind. Das Ziel des Ämterfahrplans hingegen ist es, Ihnen auf organisatorischer Ebene unter die Arme zu greifen und Ihre Schwangerschaft so stressfrei wie möglich zu gestalten.
Was | Wer? | Wann | Wo? | Mitzunehmen |
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Bundesstiftung „Mutter und Kind“ | Schwangere Frauen in Notlagen | Frühzeitig, möglichst zu Beginn der Schwangerschaft | Caritas informiert; Antrag bei DRK oder Caritas oder pro familia oder donum vitae oder Schwangerschaftsberatungsstellen | Nachweis für Schwangerschaft, z.B. Mutterpass |
Hebammenhilfe | Mütter | Vor und nach der Geburt | Hebammenverzeichnis | |
Jugendliche Schwangerschaftshilfe (Arbeitslosengeld II) | Jugendliche, unabhängig von Wohnsituation und Einkommen | Unverzüglich nach Feststellung der Schwangerschaft | Jobcenter | Nachweis für Schwangerschaft, z.B. Mutterpass |
Kirchenfonds | Hilfsbedürftige Frauen | Bis zur 14. SSW; in Ausnahmefällen einige Wochen später | Katholische Beratungsstellen oder pro familia, donum vitae | Beweis für Notlage im persönlichen Beratungsgespräch, keine Voraussetzungen |
Schwangerschaftsbekleidung | Mütter + Hartz IV oder in Ausbildung/Studium | Ab 12. SSW | Jobcenter, ARGE oder Sozialamt | Formloser Antrag WICHTIG: keine rückwirkende Zahlung; erst Antrag stellen |
Mehrbedarf | Mütter+Hartz 4 | Jederzeit möglich; Zahlung erfolgt in 12. SSW | Jobcenter, ARGE oder Sozialamt | Formloser Antrag WICHTIG: keine rückwirkende Zahlung; erst Antrag stellen |
Erstausstattung | Mütter+Hartz IV oder in Ausbildung/ Studium | Ab 32. SSW | Jobcenter, ARGE oder Sozialamt | Formloser Antrag WICHTIG: keine rückwirkende Zahlung; erst Antrag stellen |
Mutterschaftsgeld/Mutterschutzfrist | berufstätige Mütter | 7 Wochen vor der Geburt beantragen | (GV) Krankenkasse, evtl. Arbeitgeber, (PV) Bundesversicherungsamt | Ärztliche Bescheinigung (eine Woche vor Beginn), Geburtsurkunde nachreichen |
Vaterschaftsanerkennung | Väter (möglich für Unverheiratete) | Kurz vor oder auch nach der Geburt möglich | Standesamt oder Jugendamt oder Amtsgericht oder Notar | Personalausweis, Geburtsurkunde Eltern, Geburtsurkunde Kind nachreichen |
Sorgerechtserklärung | Mütter & Väter | Vom Zeitraum vor der Geburt bis zur Volljährigkeit möglich | Jugendamt (kostenlos) oder beim Notar; muss persönlich abgegeben und öffentlich beurkundet sein | Personalausweis, Mutterpass, Geburtsurkunde Vater |
Namenserklärung/ -wechsel | Mütter oder Väter | 3 Monate nach der Sorgerechtserklärung, sonst nur durch Heirat | Standesamt mit zugehörigem Geburtsregister | Geburtsurkunden der Eltern, Nachweis der Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung, Nachweis der elterlichen Sorge, Reisepässe oder Ausweise der Eltern |
Antrag auf Haushaltshilfe | ein Elternteil mit Kind unter 12 Jahren | Während der Schwangerschaft und der Entbindung | Krankenkasse |
Was? | Wer? | Wann? | Wo? | Mitzunehmen |
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Geburtsurkunde (verpflichtend bei Hausgeburt) | sorgeberechtigte Elternteile | Innerhalb einer Woche nach der Geburt | Hausgeburt: Standesamt; Wird bei einer Geburt im Krankenhaus automatisch erledigt | Hausgeburt: Nachweis Arzt oder Hebamme, Geburtsurkunde Eltern (Vater, falls sorgeberechtigt), Personalausweis (besser) oder Reisepass, Bei Nichterscheinen: Vollmacht, Verheiratete: Heiratsurkunde |
Elternzeit | Eltern | 7 Wochen vor Antritt | Arbeitgeber | |
Elterngeld | Derjenige mit Elternzeit | Nach der Geburt, vor Ende der Mutterschutzfrist | Zuständige Elterngeldstellen | Geburtsurkunde Kind, Personalausweis, Einkommensnachweis |
Krankenversicherung Kind (verpflichtend) | ein Elternteil | Unmittelbar nach der Geburt | Versicherung | GKV: Geburtsurkunde |
Kindergeld | Erziehungsberechtigte | Unmittelbar nach der Geburt | Kindergeldkasse der Arbeitsämter oder des Arbeitgebers | Geburtsurkunde des Kindes |
Kinderfreibetrag | Eltern | Unmittelbar nach der Geburt | Finanzamt/ Bürgerservice | Steuerkarten der Eltern, Geburtsurkunde |
Entlastungsbetrag | Alleinerziehende | Unmittelbar nach der Geburt | Finanzamt/ Bürgerservice | Steuerkarte, Geburtsurkunde |
Kinderzuschlag | 1 Elternteil, i.d.R. wer Kindergeld beantragt | Unmittelbar nach der Geburt | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit | Vermögensnachweise dem Antrag entnehmen |
Bildungs- und Teilhabeleistungen | 1 Elternteil, i.d.R. wer Kindergeld beantragt | Mit Kinderzuschlag | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit | Voraussetzung: Kinderzuschlag |
Meldung des Kindes + Passantrag (verpflichtend) | Erziehungsberechtigte | Nach Erhalt der Geburtsurkunde | Einwohnermeldeamt | Personalausweis, Geburtsurkunde, evtl. Vaterschaftsanerkennung |
Landeserziehungsgeld (nur in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen & Sachsen) | 1 nicht voll erwerbstätiger Elternteil, Aufteilung möglich | Spätestens 3 Monate nach Anspruchsbeginn (13. Lebensmonat des Kindes) | Regionalstelle ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) | Geburtsurkunde, falls nicht schon bei Elterngeldantrag eingereicht |
Unterhaltszuschuss/ Unterhaltsvorschuss | Alleinerziehender Elternteil | Nach ausbleibender Unterhaltszahlung für max. 72 Monate | Jugendamt oder Unterhaltsvorschusskasse (länderspezifische Unterschiede beachten) | Geburtsurkunde, Personalausweis, falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterlagen zur Unterhaltsgeltendmachung |
Beistandschaft | Alleinerziehender Elternteil | Vor Geburt möglich; i.d.R. nach ausbleibender Unterhaltszahlung | Jugendamt | |
Kinderbetreuungskosten | 1 Elternteil | Richtet sich nach der Art der Betreuung | Jugendamt |