Der Ämterfahrplan für werdende Eltern

Viele Eltern fühlen sich im Laufe der Schwangerschaft zunehmend überfordert. Spätestens wenn man an die Zeit nach der Geburt denkt, kommen Zweifel auf, ob man den bevorstehenden Herausforderungen gewachsen ist. Ein großer Vorteil bei der Bewältigung der Aufgaben hierzulande sind die zahlreichen Unterstützungen von Seiten des deutschen Staates, die einem den Einstieg in die Elternrolle erleichtern sollen.
Mutter und Baby in Krankenhausbett

Der Nachteil der Hilfeleistung liegt allerdings darin, dass die Bürger zum Teil nur unzureichend darüber informiert sind, welche Hilfen ihnen zu welchem Zeitpunkt zustehen und wo sie diese beantragen können.

Einige der angebotenen Leistungen haben beispielsweise einen strikten Abgabetermin für die Beantragung. Wer diesen nicht einhält oder seinen Antrag möglicherweise unvollständig abgibt, kann die Leistungen nicht mehr rückwirkend geltend machen.

Um bei der Vielzahl an Hilfestellungen auf dem aktuellen Stand zu bleiben, erfordert es viel Zeit und Energie: Zwei Dinge, die besonders in der Schwangerschaft nur begrenzt zur Verfügung stehen. An dieser Stelle setzt der umfassende Ämterfahrplan an. Dieser enthält alle für Eltern relevanten Leistungen und Pflichten, die während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt eine Rolle spielen. Zusätzlich sind zu jeder Leistung die Voraussetzungen an die Person, der optimale Zeitraum sowie der zugehörige Ort bzw. das Amt, das für die Beantragung zuständig ist, enthalten.

Sofern Dokumente dem Antrag beigelegt werden müssen, ist dies ebenfalls erwähnt. Unterteilt ist die Tabelle chronologisch, in die Zeit vor und nach der Geburt. Die gefetteten Punkte sind die Leistungen, welche nur der sozial schwächeren Bevölkerung (i.d.R. sind damit Hartz IV Empfänger gemeint) zustehen. Vereinzelt können diese auch von Studenten in Anspruch genommen werden. Sollte dies der Fall sein, ist es jedoch nochmal explizit in den Anforderungen an die Person erwähnt.

Zum Abschluss bleibt zu sagen, dass bis auf einige Ausnahmen, wie beispielsweise die Erstellung einer Geburtsurkunde oder die Anmeldung bei der Versicherung, nur wenige verpflichtende Elemente enthalten sind. Das Ziel des Ämterfahrplans hingegen ist es, Ihnen auf organisatorischer Ebene unter die Arme zu greifen und Ihre Schwangerschaft so stressfrei wie möglich zu gestalten.

Ämterfahrplan als PDF herunterladen.

Vor der Geburt

Was
Wer?
Wann
Wo?
Mitzunehmen
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Schwangere Frauen in Notlagen
Frühzeitig, möglichst zu Beginn der Schwangerschaft
Caritas informiert; Antrag bei DRK oder Caritas oder pro familia oder donum vitae oder Schwangerschaftsberatungsstellen
Nachweis für Schwangerschaft, z. B. Mutterpass
Hebammenhilfe
Mütter
Vor und nach der Geburt
Hebammenverzeichnis
Jugendliche Schwangerschaftshilfe (Arbeitslosengeld II)
Jugendliche, unabhängig von Wohnsituation und Einkommen
Unverzüglich nach Feststellung der Schwangerschaft
Jobcenter
Nachweis für Schwangerschaft, z. B. Mutterpass
Kirchenfonds
Hilfsbedürftige Frauen
Bis zur 14. SSW; in Ausnahmefällen einige Wochen später
Katholische Beratungsstellen oder pro familia, donum vitae
Beweis für Notlage im persönlichen Beratungsgespräch, keine Voraussetzungen
Schwangerschaftsbekleidung
Mütter + Hartz IV oder in Ausbildung/Studium
Ab 12. SSW
Jobcenter, ARGE oder Sozialamt
Formloser Antrag WICHTIG: keine rückwirkende Zahlung; erst Antrag stellen
Mehrbedarf
Mütter+Hartz IV
Jederzeit möglich; Zahlung erfolgt in 12. SSW
Jobcenter, ARGE oder Sozialamt
Formloser Antrag WICHTIG: keine rückwirkende Zahlung; erst Antrag stellen
Erstausstattung
Mütter+Hartz IV oder in Ausbildung/ Studium
Ab 32. SSW
Jobcenter, ARGE oder Sozialamt
Formloser Antrag WICHTIG: keine rückwirkende Zahlung; erst Antrag stellen
Mutterschaftsgeld / Mutterschutzfrist
berufstätige Mütter
7 Wochen vor der Geburt beantragen
(GV) Krankenkasse, evtl. Arbeitgeber, (PV) Bundesversicherungsamt
Ärztliche Bescheinigung (eine Woche vor Beginn), Geburtsurkunde nachreichen
Vaterschaftsanerkennung
Väter (möglich für Unverheiratete)
Kurz vor oder auch nach der Geburt möglich
Standesamt oder Jugendamt oder Amtsgericht oder Notar
Personalausweis, Geburtsurkunde Eltern, Geburtsurkunde Kind nachreichen
Sorgerechtserklärung
Mütter & Väter
Vom Zeitraum vor der Geburt bis zur Volljährigkeit möglich
Jugendamt (kostenlos) oder beim Notar; muss persönlich abgegeben und öffentlich beurkundet sein
Personalausweis, Mutterpass, Geburtsurkunde Vater
Namenserklärung/ -wechsel
Mütter oder Väter
3 Monate nach der Sorgerechtserklärung, sonst nur durch Heirat
Standesamt mit zugehörigem Geburtsregister
Geburtsurkunden der Eltern, Nachweis der Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung, Nachweis der elterlichen Sorge, Reisepässe oder Ausweise der Eltern
Antrag auf Haushaltshilfe
ein Elternteil mit Kind unter 12 Jahren
Während der Schwangerschaft und der Entbindung
Krankenkasse

Nach der Geburt

Was?
Wer?
Wann?
Wo?
Mitzunehmen
Geburtsurkunde (verpflichtend bei Hausgeburt)
sorgeberechtigte Elternteile
Innerhalb einer Woche nach der Geburt
Hausgeburt: Standesamt; Wird bei einer Geburt im Krankenhaus automatisch erledigt
Hausgeburt: Nachweis Arzt oder Hebamme, Geburtsurkunde Eltern (Vater, falls sorgeberechtigt), Personalausweis (besser) oder Reisepass, Bei Nichterscheinen: Vollmacht, Verheiratete: Heiratsurkunde
Elternzeit
Eltern
7 Wochen vor Antritt
Arbeitgeber
Elterngeld
Derjenige mit Elternzeit
Nach der Geburt, vor Ende der Mutterschutzfrist
Zuständige Elterngeldstellen
Geburtsurkunde Kind, Personalausweis, Einkommensnachweis
Krankenversicherung Kind (verpflichtend)
ein Elternteil
Unmittelbar nach der Geburt
Versicherung
GKV: Geburtsurkunde
Kindergeld
Erziehungsberechtigte
Unmittelbar nach der Geburt
Kindergeldkasse der Arbeitsämter oder des Arbeitgebers
Geburtsurkunde des Kindes
Kinderfreibetrag
Eltern
Unmittelbar nach der Geburt
Finanzamt/ Bürgerservice
Steuerkarten der Eltern, Geburtsurkunde
Entlastungsbetrag
Alleinerziehende
Unmittelbar nach der Geburt
Finanzamt/ Bürgerservice
Steuerkarte, Geburtsurkunde
Kinderzuschlag
1 Elternteil, i.d.R. wer Kindergeld beantragt
Unmittelbar nach der Geburt
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Vermögensnachweise dem Antrag entnehmen
Bildungs- und Teilhabeleistungen
1 Elternteil, i.d.R. wer Kindergeld beantragt
Mit Kinderzuschlag
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzung: Kinderzuschlag
Meldung des Kindes + Passantrag (verpflichtend)
Erziehungsberechtigte
Nach Erhalt der Geburtsurkunde
Einwohnermeldeamt
Personalausweis, Geburtsurkunde, evtl. Vaterschaftsanerkennung
Landes­erziehungsgeld (nur in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen & Sachsen)
1 nicht voll erwerbstätiger Elternteil, Aufteilung möglich
Spätestens 3 Monate nach Anspruchsbeginn (13. Lebensmonat des Kindes)
Regionalstelle ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales)
Geburtsurkunde, falls nicht schon bei Elterngeldantrag eingereicht
Unterhaltszuschuss/ Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehender Elternteil
Nach ausbleibender Unterhaltszahlung für max. 72 Monate
Jugendamt oder Unterhaltsvorschusskasse (länderspezifische Unterschiede beachten)
Geburtsurkunde, Personalausweis, falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterlagen zur Unterhaltsgeltendmachung
Beistandschaft
Alleinerziehender Elternteil
Vor Geburt möglich; i.d.R. nach ausbleibender Unterhalts­zahlung
Jugendamt
Kinderbetreuungskosten
1 Elternteil
Richtet sich nach der Art der Betreuung
Jugendamt
  • Die gefetteten Felder sind die Leistungen, welche nur der sozial schwächeren Bevölkerung (i.d.R. sind damit Hartz IV Empfänger gemeint) zustehen. Vereinzelt können diese auch von Studenten in Anspruch genommen werden. Sollte dies der Fall sein, ist es jedoch nochmal explizit in den Anforderungen an die Person erwähnt.