Bei Paaren, die seit längerer Zeit erfolglos versuchen, ein Kind zu bekommen, kann eine künstliche Befruchtung hilfreich sein. Hierbei findet die Befruchtung der Eizelle nicht auf natürlichem Wege (also durch Geschlechtsverkehr) statt, sondern erfolgt auf medizinischem Weg. Allerdings gibt es auch hierbei keine absolute Garantie für eine Schwangerschaft. Wie die künstliche Befruchtung verläuft und wer die Kosten übernimmt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Mangelnde Spermaqualität oder eine fehlende Durchlässigkeit der Eierstöcke können Ursachen für eine verhinderte Schwangerschaft sein.
Wenn ein Paar seit längerer Zeit erfolglos versucht, Nachwuchs zu zeugen, sind in etwa 90 Prozent der Fälle körperliche Ursachen der Grund. Beim Mann kann mangelnde Spermaqualität die Ursache sein, bei der Frau kann eine fehlende Durchlässigkeit der Eierstöcke eine Schwangerschaft verhindern. Oft genug ist es jedoch auch völlig unklar, warum die Frau nicht schwanger werden kann. Die Medizin kann in diesen Fällen Abhilfe schaffen. Als künstliche Befruchtung werden alle Verfahren bezeichnet, bei denen die Befruchtung der Eizelle nicht durch Geschlechtsverkehr stattfindet. Allerdings gibt auch dies keine Garantie dafür, dass es zu einer Schwangerschaft kommt.
Vor dem Eingriff sind intensive Gespräche mit dem Frauenarzt nötig. Je nach Ausgangslage und Ursachen stehen mehrere Methoden zur Verfügung.
Ärzte, die eine künstliche Befruchtung durchführen, müssen sich in jedem Fall an das Embryonenschutzgesetz halten. Zusätzlich gibt es Bestimmungen vonseiten der Bundesärztekammer, die es ebenso einzuhalten gilt.
Demnach ist es in Deutschland nur verheirateten oder in einer festgefügten Partnerschaft lebenden Paaren erlaubt, eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur bei verheirateten Paaren 50 Prozent der Kosten für maximal drei Versuche. Unverheiratete Paare bekommen nichts erstattet. Wenn Privatversicherte eine künstliche Befruchtung durchführen lassen wollen, übernehmen die privaten Kassen die Kosten – unter der Voraussetzung, dass eine medizinisch nachweisbare Störung vorliegt. Ob die Kosten zu 100 Prozent erstattet werden, muss im Einzelfall geprüft werden.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Krankenkasse eine künstliche Befruchtung zum Teil bezahlt:
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