Von der Geburt eines Kindes bis ins Jugendalter stehen regelmäßig die sogenannten U-Untersuchungen an, die beim Kinderarzt durchgeführt werden. Sie dienen dazu, Krankheiten oder Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Für die Eltern ist es wichtig, dass sie diese Untersuchungen wahrnehmen. Bis zur Einschulung gibt es insgesamt neun U-Untersuchungen.
Bereits kurz nach der Geburt steht für das Baby die erste Untersuchung an, die sogenannte U1-Untersuchung. Hierbei überprüft der Kinderarzt die wichtigsten Lebensfunktionen und ob sich das Neugeborene schnell an die neue Lebenssituation anpasst.
Von der Geburt bis zur Einschulung stehen regelmäßig U-Untersuchungen an. Hierbei kann der Arzt prüfen, ob Entwicklungsstörungen oder Krankheiten beim Kind vorliegen. Die Eltern sollten unbedingt jeden Termin wahrnehmen. Beim Versäumen eines Termins erfolgt in der Regel eine Erinnerung durch das Jugendamt.
Von der Geburt bis zur Einschulungen stehen insgesamt neun Pflichttermine beim Arzt an. Danach können weitere Untersuchungen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.
Dabei beinhaltet jede Untersuchung bestimmte Tests, mit denen der Arzt feststellen kann, ob die Entwicklung des Kindes ordnungsgemäß erfolgt. Je nach Krankenkasse werden verschiedene Leistungen übernommen. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Diese Tabelle zeigt Ihnen, zu welchem Zeitpunkt welche U-Untersuchung erfolgt:
U-Untersuchung | Zeitpunkt/Zeitraum |
---|---|
U1-Untersuchung | bei der Geburt |
U2-Untersuchung | dritter bis zehnter Tag |
U3-Untersuchung | vierte bis sechste Woche |
U4-Untersuchung | dritter bis vierter Monat |
U5-Untersuchung | sechster bis siebter Monat |
U6-Untersuchung | zehnter bis zwölfter Monat |
U7-Untersuchung | 21. bis 24. Monat |
U7a-Untersuchung | 34. bis 36. Monat |
U8-Untersuchung | 46. bis 48. Monat |
U9-Untersuchung | 60. bis 64. Monat |
U10-Untersuchung | sieben bis acht Jahre |
U11-Untersuchung | neun bis zehn Jahre |
J1-Untersuchung | 13 Jahre |
J2-Untersuchung | 17 Jahre |
Auf den folgenden Seiten sind die Untersuchungen für Kinder bis zu zwei Jahren (U1 bis U7) näher beschrieben. Klicken Sie einfach auf den Link in der Tabelle, um mehr zu erfahren!
Nicht vergessen: Bringen Sie das „gelbe Heft“ mit zum Arzt.
Nach der Geburt erhalten die Eltern das „gelbe Heft“, in das die U-Untersuchungen eingetragen werden. Sie sollten das Heft bei jedem Arztbesuch mitnehmen, damit die Ergebnisse der Untersuchungen festgehalten werden können. Sie können in dem Heft auch den Impfpass Ihres Kindes aufbewahren.